[576] Linienkommissionen (Eisenbahnlinienkommissionen), der Eisenbahnabteilung des preußischen Großen Generalstabs unterstellte Militäreisenbahnbehörden, die den Verkehr mit den Eisenbahnverwaltungen vermitteln. Sie bestehen aus je einem aktiven Stabsoffizier (Linien-o der Eisenbahnlinienkommissar) und einem höhern Eisenbahnbeamten. Für die militärische Benutzung ist das Eisenbahnnetz in größere Betriebsgebiete (Linien, s. d.) eingeteilt, und die L. regeln gemeinsam mit den Bahnverwaltungen die Truppentransporte. Im Kriege werden aus den L. Linienkommandanturen, deren Tätigkeit die L. im Frieden vorzubereiten haben. Die Linien werden jährlich im Armeeverordnungsblatt bekannt gegeben und sind jetzt: Hannover, Münster i. Westf., Frankfurt a. M., Kassel, Dresden, Karlsruhe, Posen, Köln, Altona, München (2), Breslau, Berlin, Königsberg i. Pr., Mainz, Ludwigshafen a. Rh., Bromberg, Saarbrücken, Magdeburg, Danzig, Stuttgart, Straßburg i. E. Vgl. »Militär-Eisenbahnordnung mit den militärischen Ausführungsbestimmungen« (Berl. 18991902, 2 Tle.). In Österreich wurde 1889 jedem Korpskommando sowie dem Seebezirkskommando Triest ein Hauptmann oder Stabsoffizier als Eisenbahnlinienkommandant zugeteilt. Frankreich und Rußland haben den deutschen entsprechende L.