Peter von Andlau

[653] Peter von Andlau, Begründer des wissenschaftlichen deutschen Staatsrechts, geb. vor 1425, gest. 5. März 1480 in Basel, adliger Herkunft, studierte in Heidelberg und Pavia die Rechte, kam aber auch mit den italienischen Humanisten in Berührung und lernte die altrömischen Schriftsteller kennen. Als Geistlicher und zugleich als Lehrer an der Domschule kam P. 1444 nach Basel, und seine Lehrtätigkeit wurde für die Ausbreitung des Humanismus am Oberrhein bedeutsam. 1458 unternahm er eine Romreise, war bei der Gründung der Baseler Universität 1459 hervorragend beteiligt und wurde ihr erster Vizekanzler. Als zweiter Ordinarius für kanonisches Recht übte er zweifellos großen Einfluß auf seine Zuhörer; die Niederschrift seiner Vorlesungen aus der Feder seines Schülers Jakob Louber ist erhalten. Als Geistlicher war P. seit 1444 einer der vier Prinzipalkapläne am Domstift, später Chorherr in Kolmar und seit 1466 Propst des Chorherrenstifts Lautenbach. Seinen Ruhm verdankt P. dem 1460 geschrieben en, Kaiser Friedrich III. gewidmeten »Libellus de Caesarea monarchia« oder »De imperio Romano-Germanico libri II« (hrsg. von Freher, Straßb. 1603, jetzt neu von Hürbin in der »Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung«, Bd. 12 u. 13, Weim. 1891–92), in dessen erstem Teil er philosophisch-historisch über Entstehung und Leitung der Staaten handelt, während der zweite eine Beschreibung des positiven Reichsstaatsrechts seiner Zeit enthält. Irrtümlich wurde ihm auch die Verfasserschaft einer deutschen Weltchronik zugeschrieben, aber vielleicht hat er eine verloren gegangene lateinische verfaßt. Dagegen liegt ein nach 1471 entstandener »Tractatus de canonica clericorum secularium vita« von ihm vor. Vgl. J. Hürbin, P. v. A., der Verfasser des ersten deutschen Reichsstaatsrechts (Straßb. 1897).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 653.
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