[689] Pfandschaft, im Mittelalter Bezeichnung für Sicherheitsleistung, namentlich für das Pfandrecht an Liegenschaften. Im ältern deutschen Staatsrecht unterschied man Reichspfandschaften und Gemeine Pfandschaften und verstand unter erstern die ursprünglich vom Kaiser an Reichsstände, auswärtige Mächte oder auch an Private verpfändeten Ortschaften, Ländereien und Gerechtsame, unter letztern diejenigen Güter und Gerechtsame, die ein Reichsstand dem andern verpfändet hatte.