[700] Pfeiler, im Hochbau frei oder an der Wand stehender, mehr oder minder schlanker prismatischer Baukörper von quadratischem oder rechteckigem Grundriß, der zur Unterstützung einer verhältnismäßig großen Last bestimmt ist. Haben P. lotrecht wirkende Belastung, z. B. eines Gebälkes, zu tragen, so sind es Stützpfeiler; haben sie einem Schube zu widerstehen, z. B. bei Gewölben, so sind es Strebepfeiler; besteht das Fundament eines Gebäudes aus einzelnen Pfeilern, die durch gewölbte Bogen verbunden werden, so heißen diese Grundpfeiler. An den Ecken eines Gebäudes oder einer Säulenreihe stehende P. nennt man Eckpfeiler; mit der Wand verbundene, etwas aus dieser hervortretende P. heißen Wandpfeiler oder Pilaster, wohl auch Anten. Was seine künstlerische Ausbildung anlangt, so pflegt der P. in Sockel (Basis), Schaft und Kapitell gegliedert zu werden. In der Antike und den von ihr abgeleiteten Bauweisen ist diese Gliederung der der Säule ähnlich, nur daß der Schaft unverjüngt ist, und daß Kapitell und Basis reduzierte Formen zu zeigen pflegen (s. Tafel »Architektur I«, Fig. 7 u. 18). In den mittelalterlichen Bauweisen ist die Höhengliederung die gleiche (Sockel, Schaft, Kapitell); dagegen wird der Schaft häufig an den Kanten gefaßt, oder er wird durch rechteckige Vorlagen oder durch angelehnte oder frei vorgestellte Säulchen reicher gegliedert (Bündelpfeiler), s. Tafel »Baustile II«, Fig. 19, 21, 22 u. 35. Über P. im Brückenbau s. Brücke. Vgl. auch Pendelpfeiler.