Positīv [1]

[206] Positīv (auch affirmativ, lat.), bejahend, im Gegensatz zum Negativen (s. Negation), z. B. positiver Begriff, positives Urteil etc.; dann im Gegensatz zu dem durch das Denken Gefundenen und im Denken verschiedener Auffassung Unterliegenden das faktisch Gegebene oder durch äußere Autorität Festgesetzte. So versteht man unter positivem Rechte den Inbegriff der auf äußerer Autorität beruhenden Gesetze, im Gegensatz zum sogen. Natur- oder Vernunftrecht; unter positiver Religion eine solche, die sich auf Offenbarung als gesetzliche Tatsache stützt (daher positiv-kirchlich soviel wie orthodox). – In der Mathematik nennt man positiv alle Zahlen, die aus den natürlichen Zahlen 1, 2, 3... durch Addition, Multiplikation und Division abgeleitet werden können, im Gegensatz zu den negativen Zahlen, zu deren Einführung die Subtraktion genötigt hat. In ähnlichem Sinne redet man von positiven und negativen Größen. – In der Photographie heißt P. das vom Negativ gewonnene Bild, auf dem Licht und Schatten der Wirklichkeit entsprechen (vgl. Photographie).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 206.
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