Priesteramt

[342] Priesteramt, in der katholischen Kirche die von Christus seinen Aposteln und deren Nachfolgern, den Bischöfen und Priestern übertragene Aufgabe oder Vollmacht, an seiner Statt und in seiner Kraft die Vermittelung zwischen Gott und den Menschen, d. h. das Erlösungswerk fortzusetzen, teils im Opfer zur Verherrlichung und Versöhnung Gottes, teils in der Gnadenzuwendung zur Entsühnung und Heiligung der Menschen. Das P. teilt sich ein seinem Inhalte nach in das Lehramt (magisterium), zur Pflege der Heilslehre, Weiheamt (ministerium), zur Verwaltung des Kultus, Hirtenamt (regimen), zur Wahrung der Disziplin, gemäß der dreifachen Eigenschaft Christi[342] als Prophet, Hoherpriester und König, seiner Befugnis nach in die Weihegewalt (potestas ordinis) und Regierungsgewalt (potestas jurisdictionis). Die Fortpflanzung der Übertragung des Priesteramtes geschieht durch die Ordination (s. d.). Vgl. Hierarchie u. Ordo.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 342-343.
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