Quadrupelallianz

[492] Quadrupelallianz (lat.-franz., »Bund von vier Mächten«), Benennung mehrerer politischen Bündnisse neuerer Zeit zur Abwehr eines politischen Übergewichts und zur Bewahrung des einmal bestehenden Staatensystems. Eine solche Q. war die am 28. Okt. 1666 im Haag zwischen den Generalstaaten, dem König von Dänemark, dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg und dem Herzog von Braunschweig-Lüneburg geschlossene, welche die Unabhängigkeit der freien Reichsstadt Bremen gegen Schweden sichern, zugleich aber ein Gegengewicht gegen die Politik Ludwigs XIV. bilden sollte. Von größerer Bedeutung war das Bündnis, das durch den französischen Minister Dubois 2. Aug. 1718 zwischen England, Frankreich und Kaiser Karl VI., unter Voraussetzung des Beitritts der Niederlande, der aber erst 16. Febr. 1719, und zwar nur teilweise erfolgte, gegen Spaniens Eroberungssucht zustande kam. Vgl. O. Weber, Die Q. vom Jahre 1718 (Prag 1887). Quadrupelallianzen waren auch das nach Ausbruch des zweiten Schlesischen Krieges (s. Österreichischer Erbfolgekrieg) zwischen Österreich, England, den Niederlanden und Sachsen 8. Jan. 1745 in Warschau geschlossene Bündnis zur Wiedereroberung Schlesiens und Wegnahme einiger brandenburgischen Besitzungen, die zwischen Österreich und Sachsen geteilt werden sollten; dann der Vertrag der vier Großmächte Rußland, Preußen, Österreich und Großbritannien in Chaumont 1. März 1814 zur Wiederherstellung und Erhaltung des europäischen Friedens; der am 22. April 1834 zwischen Frankreich, England, Spanien und Portugal in London abgeschlossene Vertrag zur Aufrechterhaltung des konstitutionellen Prinzips auf der Pyrenäischen Halbinsel; endlich das Bündnis zwischen Österreich, Preußen, England und Rußland vom 11. Juli 1840 zur Aufrechterhaltung der türkischen Herrschaft in Asien gegen Ägypten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 492.
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