[742] Reichsschulden. Das Reichsschuldenwesen (s. Deutschland, S. 791 u. 792) wird von der preußischen Verwaltung der Staatsschulden verwaltet, die in dieser Eigenschaft die Bezeichnung Reichsschuldenverwaltung führt. Die obere Leitung steht dem Reichskanzler zu. Außerdem ist die Reichsschuldenverwaltung unter die Kontrolle einer Reichsschuldenkommission gestellt, die aus je sechs Mitgliedern des Bundesrats und des Reichstags und aus dem Präsidenten des Rechnungshofes des Deutschen Reiches besteht. Außer der Aussicht über die Reichsschuldenverwaltung führt diese Kommission auch die Aussicht über die Verwaltung des Reichskriegsschatzes. Es ist ihr ferner die Kontrolle über die Verwaltung des Reichsinvalidenfonds übertragen; insofern es sich um diese handelt, wird die Kommission durch fünf weitere Mitglieder verstärkt, von denen der Bundesrat zwei und der Reichstag drei wählt. Endlich liegt der Reichsschuldenkommission auch die Kontrolle über die An- und Ausfertigung, Einziehung und Vernichtung der Banknoten der Reichsbank ob. Für diese Angelegenheiten tritt zu den sieben Mitgliedern der Kommission noch ein vom Kaiser ernanntes Mitglied hinzu. Den Vorsitz führt der Vorsitzende des Ausschusses des Bundesrats für das Rechnungswesen.