Siegelbewahrer

[442] Siegelbewahrer (Sigilli custos), in manchen Staaten Titel des Ministers, dem die Aufbewahrung der Staats- und Regentensiegel und die Untersiegelung der Staatsurkunden anvertraut ist. Im Deutschen Reich hatte der Kurfürst von Mainz als Erzkanzler die Reichssiegel zu verwahren. In Frankreich ernannte der Garde des sceaux oder Großsiegelbewahrer alle Beamten der Reichskanzlei und hatte alle Erlasse im Namen des Königs zu untersiegeln; jetzt führt in Frankreich der Justizminister diesen Titel. In England ist seit der Königin Elisabeth das Amt des Großsiegelbewahrers (Lord Keeper of the Great Seal) mit dem des Lord-Kanzlers vereinigt. Nur für das kleine königliche Siegel besteht noch ein besonderer Beamter, der Geheimsiegelbewahrer (Lord Privy Seal). Letzterer hat dem Lord-Kanzler Anweisung zu geben, wenn das große Siegel zu gebrauchen ist. Das Amt ist von geringer Bedeutung und mit jährlich 2000 Pfd. Sterl. besoldet. Der Geheimsiegelbewahrer ist Kabinettsmitglied.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 442.
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