Spurweite

[801] Spurweite der Eisenbahnen, der Abstand zwischen den Innenkanten (Leitkanten) der Schienenköpfe eines Gleises. Die den Lokomotivbahnen vorangehenden Kohlenbahnen für Pferdebetrieb mit gußeisernen Schienen, erhöhten Spurrändern an der Außenseite der Schienenlauffläche, besaßen eine S. von 609,6 mm, dann von 5 engl. Fuß (1,524 m). Als dann der heutige pilzförmige Schienenkopf und dazu Räder mit (innern) Spurkränzen in Gebrauch kamen, bemaß Stephenson die S. auf 4'6'' gleich der des Straßenfuhrwerkes, erhöhte sie jedoch für die 1825 eröffnete erste öffentliche Lokomotivgüterbahn Stokton-Darlington auf 4'81/2'' engl. = 1,435 m, um mehr Platz für die Anordnung der zwischen den Rädern der Lokomotive liegenden Dampfzylinder zu schaffen. Von da ab hat sich, da zunächst Lokomotiven nur von G. und R. Stephensons Fabrik in Newcastle zu beziehen waren, diese S. (Normal- oder Vollspur) über einen großen Teil des Erdballes verbreitet. Breitere Spurweiten sind vorherrschend: 1,524 m = 5 engl. Fuß in Rußland, Russisch-Asien und Südaustralien (neben 1,067); 1,600 m = 5'3'' engl. in Irland und Victoria (Australien); 1,676 = 5'6'' engl. in Spanien, Portugal, Indien, Argentinien und Chile. Schmälere Spurweiten sind vorherrschend: 1,067 m = 3'6'' engl. in Norwegen (neben einigen Vollspurbahnen), Kapland und sonstigem Südafrika, in Japan, Java und andern Kolonialländern; 1,000 m in Korsika, Griechenland, Brasilien. Außerdem kommen in neuerer Zeit, dann als Nebenbahnen, solche mit 1,000 m vor, so in Belgien, Frankreich, der Schweiz, Deutschland, Österreich-Ungarn, Indien, Algerien; ferner die S. von 0,760 m in Bosnien und 0,750 m in Deutschland. Von allen Bahnen der Erde sollen etwa 74 Proz. die Vollspur, etwa 12 Proz. größere und etwa 14 Proz. kleinere Spur besitzen. In Deutschland ist für öffentliche Schmalspurbahnen durch die »Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands« (Berl. 1892) von Reichs wegen ebenso wie durch die »Grundzüge für Lokaleisenbahnen« (das. 1890) von seiten des Vereins deutscher (und österreichischer) Eisenbahnverwaltungen die Innehaltung einer S. von 1,000 oder 0,750 m zur Regel gemacht. Nach Erlaß des preußischen Kleinbahngesetzes von 1892 wurde jedoch auch die S. von 0,600 m von vielen Seiten empfohlen und in der Ausgabe der Grundzüge vom 1. Jan. 1897 für zulässig erklärt. Deutschland hatte 1896 etwa 1200 km Schmalspurbahnen, davon 327 km in Sachsen mit 0,750 m Spur, und etwa 110 km mit 0,785 m S. (= 21/2 rhein. Fuß) noch aus der Zeit von 1853–56 in Oberschlesien. Vgl. auch Haarmann, Die Kleinbahnen (Berl. 1896).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 801.
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