[589] Todsünden, nach 1. Joh 5, 16 und 17 solche Sünden, die den geistigen Tod, d. h. den Verlust des Gnadenstandes und die Verdammnis zur Folge haben, und deren Vergebung nur im Bußsakrament erfolgen kann (s. Sünde und Buße). Einen anerkannten Katalog der T. gibt es nicht. Unter anderm rechnet man unter sie die sogen. Wurzel- oder Hauptsünden, deren Siebenzahl: Hochmut, Geiz, Wollust, Neid, Völlerei, Zorn und Trägheit des Herzens, auf Gregor d. Gr. zurückgeht. Vgl. Zöckler, Das Lehrstück von den sieben Hauptsünden (Münch. 1893); Gothein, Die T. (»Archiv für Religionswissenschaft«, Bd. 10, Leipz. 1907).