Werkmeister

[537] Werkmeister (Werkführer), in gewerblichen Unternehmungen der Aufseher, Vorsteher oder auch der oberste Geselle, der die Arbeiten anordnet und überwacht. Der deutsche Werkmeisterverband[537] (Sterbe- und Unterstützungskasse, Brandversicherungsverein, Stellenvermittelung), 1884 begründet, mit dem Sitz in Düsseldorf, zählte Ende 1907 rund 47,000 Mitglieder und 6000 Witwen in rund 850 Vereinen. Sein Gesamtvermögen beträgt 91/2 Mill. Mk., der Gesamtversicherungsbestand 9500 Versicherte, die Ausgabe für Sterbegelder und Unterstützungen seit 1884: 11 Mill. Mk. Organ: die »Werkmeisterzeitung«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 537-538.
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