Zins

[949] Zins (lat. Census), im allgemeinen jede zu gewissen Zeiten zu entrichtende Abgabe in Geld oder Naturaliea, insbes. die Abgabe für Benutzung fremden Eigentums, daher von einer gemieteten oder gepachteten Sache (Mietzins, Pachtzins, Erbzins [s. d.] Mehrzahl: Zinse), von Geldkapitalien (Kapitalzins), wofür jedoch häufiger das Wort in der Mehrzahl Zinsen (s. d.) oder Interessen ohne weitern Zusatz gebraucht wird, und im engern Sinne die Abgabe von Grundstücken an einen Zinsherrn unter dem Namen Gülten, Grundzinsen (s. d.) oder Zinsungen.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 949.
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