Abschneiden

[52] Abschneiden, 1) das Trennen eines Theiles von seinem Ganzen, eines Gliedes von dem Körper etc. Letzteres, außer bei chirurg. Operationen (s. Amputation), kam als Strafe für Verbrechen in früherer Zeit u. bei barbarischen Völkern vor, so das A. der Finger bei Meineidigen, bes. der 3 Finger, womit sie geschworen, A. der Nase, der Ohren (für Kriegsgefangene), der Zungenspitze (für Gotteslästerer); 2) (Kriegsw.), ein Heer od. ein Heerestheil von seiner Basis, einem andern Heerestheile, einer Festung etc. verdrängen, so daß der Gegner sämmtliche, od. doch die nächsten Verbindungslinien inne hat; 3) (Jagdw.), ein Laufjagen in 2 Theile theilen; 4) (Bergb.), das plötzliche Aufhören eines Ganges, wenn er an einen andern herankommt; 5) wenn die Anbrüche der Teufe zu brechen aufhören; 6) (Geodäs.), durch Visiren an 2 bestimmten Punkten die Lage des 3. feststellen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 52.
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