Abschnitt

[52] Abschnitt, 1) (Segment, Math.), der Theil einer Figur, welcher durch eine gerade, 2 Punkte des Umfangs treffende Linie abgeschnitten wird; od. das Stück eines Körpers, welches mittelst einer durch diesen Körper gelegten Fläche davon abgetrennt wird. Ein Kreis-A. ist jeder durch eine Sehne von dem Kreis abgeschnittene Bogen. Der Winkel, welchen die den Kreisumfang schneidende Sehne mit der berührenden am Durchschnittspunkte macht, heißt der Abschnittswinkel. Den Winkel im Kreis-A. bilden die, aus den Durchschnittspunkten nach einem Punkte des abgeschnittenen Bogens zusammengezogenen Sehnen; 2) (Kriegsw.), Trennung der Bollwerke, Ravelins oder andrer Festungswerke in zwei oder mehr Theile, um nach Eroberung des vordern einen Zufluchtsort zu finden, wo man noch ferner widerstehen oder wenigstens wegen der Uebergabe unterhandeln kann. Abschnitte werden in Form einer Scheere od. eines eingehenden Winkels, seltner einer geraden Linie, von dem Schulterpunkt einer Bastion od. von der Hälfte der Fronte eines Tenaillenwerks aus, gemacht. Sollen sie ganz stark sein, so müssen sie stets aus einer festen u. dicken Brustwehr u. einem Graben bestehen, der davor gelegne Theil des Werks aber muß beim Verlassen durch Demolitionsminen zerstört werden. Oft sind die A-e gleich beim ersten Bau eines Festungswerks angelegt, wie denn die abgerückten Bollwerke eigentl. nur solche A-e sind; oft sind sie aber auch nur crencitirte Mauern. Müssen sie erst in der Eile aufgebaut werden, so benutzt man bes. Schanzkörbe u. dgl. hierzu. Auch in den Straßen einer Stadt u. dem Innern einer Festung kann man A-e anlegen; 3) eine crencitirte Mauer in Minengängen, zur weitern Vertheidigung; 4) (Bauk.), hervorstehende Theile an dem Friese der toscan. Säulenordnung, welche, so wie die Dreischlitze der dorischen Ordnung, die Balkenköpfe des obersten Bodens vorstellen; 5) Abtheilung eines Aufsatzes, die mehrere Absätze in sich faßt, u. bei welcher ein für sich bestehender Theil des Ganzen schließt; 6) (Metr.), so v.w. Cäsur; 7) (Mus.), s. u. Absatz 3); 8) (Münzk.), so v.w. Exergue; 9) (Jagdw.), so v.w. Abtritt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 52.
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