Ansprechen

[545] Ansprechen, 1) gut od. schlecht a., von musikalischen Instrumenten, wenn der Ton präcis u. in gehöriger Klangfülle (Qualität) erklingt od. nicht; auch von einzelnen Tönen od. dazu erforderlichen Theilen eines Instruments, z.B. einer Taste, Klappe etc.; 2) etwas in rechtlichen Anspruch nehmen; 3) Jemand vor Gericht fordern; daher die veralteten Worte: Ansprecher u. Ansprechiger, Kläger u. Beklagter; 4) (Jagdh.), aus dem Anblick (Farbe, Größe, Zahl der Enden des Gehörns etc.), od. aus der Fährte u. Spur (Ansprechen auf Fährte od. Spur) eines Jagdthieres, Gattung u. Art, Geschlecht u. Alter desselben erkennen u. in den angenommenen Jägerausdrücken bestimmen; 5) eine Sau auf dem Lager a., von Jagdhunden, sie durch Bellen aufjagen; 6) (Forstw.), den Holzbestand beurtheilen, zu welchem Alter er gehört, zu welchem Zwecke er bes. brauchbar ist etc.; 7) von Gegenständen des ästhetischen Geschmacks, so v.w. gefallen, Wohlgefallen erregen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 545.
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