Antheilbau

[550] Antheilbau (Antheilwirthschaft), ist das Verhältniß zwischen Arbeitgebern u. Arbeitern, wo Letzteren statt des Lohnes eine Theilnahme am Reinertrag des Ackerbaues gewährt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 550.
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