Anziehung

[587] Anziehung (Attraction), 1) jede Kraft, die eine Annäherung zweier od. mehrerer Körper an einander bewirkt; entgegengesetzt der Abstoßung. Um die verschiedenen Erscheinungen der A. u. Cohäsion, der Haarröhrchenausdehnung, der Schwere u. Gravitation, der chemischen Verwandtschaft, die an elektrischen u. magnetischen Körpern etc. unter Einen Gesichtspunkt fassen zu können, nimmt man eine allgemeine, aller Materie eigenthümliche u. wesentliche Anziehungskraft (Attractionskraft, Vis attractiva) an, deren allgemeines Gesetz nach Newton ist, daß sich dieselbe gerade verhalte wie die Massen, u. umgekehrt wie die Quadrate der Entfernung. Indeß, hiernach lassen sich zwar die Erscheinungen der Schwere u. Gravitation, nicht aber die der Cohäsion u. Adhäsion, noch weniger die chemischen, elektrischen u. magnetischen Phänomene erklären. Nach Parrot kann man im Allgemeinen unterscheiden: A. in der Entfernung, als Ursache der Schwere u. Gravitation; A. in der Berührung, als Ursache der Cohäsion u. Adhäsion; A. bei chemischer Verwandtschaft; A. der magnetischen u. elektrischen Körper. 2) (Chem.), so v.w. Verwandtschaft.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 587.
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