Augenausstechen

[6] Augenausstechen, Leibesstrafe, bestehend in der Zerstörung der Sehkraft, wird schon in der Bibel öfter erwähnt, wo sie bes. an gefangenen Feinden angewendet ward, bei den Griechen für Ehebruch, Kirchenraub u. vorsätzliche Blindmachung Anderer, bei den Westgothen für Abtreibung der Leibesfrucht, bei den Longobarden für Diebstahl u. in späteren deutschen Gesetzen für Meineid, Verrätherei, Mordanschläge, Diebstahl, Falschmünzen etc. Das Augenblenden (Abacinare) geschah durch Vorhalten glühenden Metalles, eines Beckens (Bacino) etc., u. war bei den griechischen Kaisern bis zu verschiedenen Graden der Blendung üblich.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 6.
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