[46] Ausgleichen, 1) Rechnungen durch Vergleichen der Posten in Ordnung bringen; 2) (Münzk.), so v.w. Justiren; 3) beim Weißblech die Stürzen nach dem Glühen unter dem Hammer breiten, s. Blechhammer; 4) (Bank.), A. der Wände, Ebnen u. Glätten unbeworfener Mauern durch Abhacken u. Abmeißeln der Ungleichheiten, od. durch Überziehen der Vertiefungen mit Mörtel; 5) (Zimmerm.), so v.w. Auffüttern.