[76]Ausverkauf, das vollständige Räumen eines Waarenlagers, durch meist wohlfeileres Verkaufen aller Vorräthe, bes. bei Aufgeben der Handlung od. Wegziehen; auch bei einem einzelnen Artikel, um diesen nicht mehr zu halten.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 76.