[500] Beilbrief, 1) (Bielbrief) Zeugniß des Schiffszimmermanns, daß der Bau eines Schiffes vollkommen vorschriftsmäßig ausgeführt worden sei. Ohne einen solchen darf kein Schiff zum Waarentransport gebraucht werden; 2) Schuldschein über Gelder, welche zu einem Schiffsbau aufgenommen worden sind; dieselben werden hypothekarisch auf das Schiff gezahlt u. die Gläubiger haben im Fall des Nichtbezahlens das erste Recht auf dasselbe.