Bürgerschulen

[475] Bürgerschulen, Stadtschulen, in denen die Kinder der Bürger in den für Menschen überhaupt u. künftige Bürger insbesondere, nöthigen Kenntnissen Unterricht erhalten. Man unterscheidet niedere u. höhere B. a) Die niederen B. sind die eigentlichen städtischen Volksschulen, in denen außer den Elementargegenständen in allen den Gegenständen unterrichtet wird, die für eine etwas bessere Bildung u. für den bürgerlichen Beruf nöthig sind. Die B. sind nach dem Geschlecht der Kinde ein Knaben- u. Mädchenklassen getheilt. In dem letzten Jahrzehnte hat man viel für die Organisation der B. gethan, bes. dadurch, daß man dieselben von den Gymnasien u. Lyceen, mit denen sie sonst aufs engste verbunden waren, getrennt, daß man gut bearbeitete Lehrpläne u. Klassenziele aufgestellt, daß man die einzelnen Klassen in eine innere organische Verbindung gebracht u. daß man bei der erwachsenden Kinderzahl neue Gebäude errichtet u. mehr Lehrer angestellt hat. Die meisten großen u. mitteln, selbst viele kleine Städte Deutschlands haben nach diesen Seiten hin für ihre B. gesorgt. An manchen Orten bestehen neben den B., in denen Schulgeld bezahlt wird, Armen-od. Freischulen, in denen der Unterricht ganz unentgeldlich, od. wenigstens für ein geringeres Schulgeld ertheilt wird u. der Kreis der Unterrichtsgegenstände etwas beschränkt ist. b) Die höhere B. ist so viel als Realschule (s.d.). Die wichtigsten Schriften über das Bürgerschulwesen sind von Natrop, Jessen, Kern, Harnisch, Jaspis, Zerrenner, Müller, Meger, Vogel u. And.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 475.
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