[335] Concordat, 1) in der Schweiz die Vereinbarung einzelner Cantone über diesen od. jenen Zweig der Gesetzgebung, über welchen der Bundesverfassung keine Bestimmung zusteht, od. welchen diese abgelehnt hat; 2) im französischen Rechte die Vereinigung der Gläubiger eines Gemeinschuldners, durch einen Nachlaß an ihren Forderungen die Insolvenz zu beseitigen (s. Concurs).