Corŏner

[452] Corŏner (engl., spr. Korroner, d. i. Kronbeamter), britische Gerichtsperson, fest u. lebenslang angestellt, untersucht mit Beihülfe einer Jury die Ursachen eines gewaltsamen Todesfalls. Er od. die Jury entscheiden, ob der Todesfall aus Geistesverwirrung entstanden sei od. Todschlag, Mord, od. wenn keine Ursache aufzufinden, Tod durch göttliche Heimsuchung gewesen ist. Erfolgt der Ausspruch: Umgekommen durch Mord, dessen Urheber N. N. zu sein scheint, so erläßt der C. während der Sitzung einen Verhaftbefehl gegen den Verdächtigen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 452.
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