Däumling

[762] Däumling, 1) ein aus einem Handschuhe geschnittener Daumen, od. auch jeder andere Überzug über einen beschädigten Daumen; 2) ein solcher Überzug für den Artilleristen, welcher nach dem Abfeuern der Geschütze das Zündloch zuhält; 3) (Maschinenw.), so v.w. Daumen 4); 4) (Hans D.), fabelhafter, daumengroßer Zwerg, von dem mehrere Kindermährchen erzählt werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 762.
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