Definition

[795] Definition (v. lat.), 1) eigentliche Begrenzung; bes. 2) (Log.), Erklärung, die Angabe des Gattungsbegriffes u. der wesentlichen od. Hauptmerkmale eines Dings, wodurch der Begriff in bestimmte Grenzen eingeschlossen (definirt) wird. Die D-en sind Verbal- od. Nominal-D-en (Worterklärungen), welche eins od. das andere charakteristische Merkmal der zu erklärenden Sache angeben, welches als Kennzeichenderselben dienen soll, z.B. der Mensch ist das zweihändige Erdenthier. Real-D-en (Sacherklärungen), welche sämmtliche wesentliche Merkmale eines Begriffs in präciser Absonderung so geben, daß eine wirkliche Einsicht in das Wesen der zu erklärenden Sache erlangt wird. Zerlegt die D. einen schon gegebenen Begriff in seine Merkmale, so ist es eine analytische D.; setzt sie ihn zusammen, eine synthetische D.; braucht man das zu definirende Wort wieder in der D., so ist dies eine Zirkel-D. (Definitio in orbem), u. dies ist fehlerhaft, z.B. ein Beweis ist ein Satz, in dem etwas bewiesen wird. Definitio hibrida, so v.w. Bastarderklärung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 795.
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