[31] Exchequer (engl., spr. Ekstschekker), königliche Schatzkammer in England; daher Exchequer-Bills, Schatzkammerscheine, Haupttheil der unfundirten britischen Staatsschuld, d.i. derjenigen, für welche keine bestimmten Einkünfte angewiesen sind. Zuerst wurden diese Scheine 1696 ausgegeben, um das baare Geld während der damals stattfindenden großen Umprägungen der Münzen zu ersetzen. Seitdem aber sind fast jährlich, unter Bewilligung des Parlaments, neue Emissionen von diesen Scheinen erfolgt. Die Regierung verschafft sich dadurch die Mittel zur Bestreitung der im Laufe des Jahres, u. bevor sie über die Einnahmen verfügen kann, nöthig werdenden Ausgaben. Die E.-B. sind in Stücken à 100, 200, 500 u. 1000 Pfd. Sterling u. ihre Gesammtsumme betrug im Jahr 1837 28, 155, 150 Pfd. Sterl., mit einem jährlichen Zinsbetrage von 936,687 Pfd. Sterl. Anfangs 1842 betrug die unfundirte Schuld überhaupt nur 19,470,000 Pfd. Sterl. Der Zinsfuß bei diesen Scheinen wird durch die Zeitverhältnisse bestimmt u. bekannt gemacht, u. es tragen 100 Pfd. Sterl. 11/2, 2 bis 21/2 Pence tägliche Zinsen. Die zur Rückzahlung einberufenen Scheine heißen Advertised. Im Curse gewinnen die E.-B, immer ein kleines Aufgeld, indem mehrere Schillinge Prämie auf 100 Pfd. Sterl. Nennwerth gezahlt werden; auch ist bei den kleineren Abschnitten solche beträchtlicher als bei den größeren. Die Bank von England leistet der Regierung Vorschüsse auf solche Schatzscheine, u. die zwischen beiden vorkommenden Geschäfte werden meist in diesen Papieren abgemacht.