[36] Geburtslisten, die von Geistlichen od. Kirchendienern geführten Verzeichnisse der neugeborenen Kinder einer Gemeinde, aus deren Zusammenstellung die Übersicht der sämmtlichen Geborenen in einer Provinz od. einem Lande erhalten wird. In die G. wird der Name des Kindes, der der Eltern, der Geburts- u. Tauftag, der Name des Täufers, der Ort der Taufe u. die Pathen eingetragen. In den meisten Ländern gibt es darüber besondere Regulative. Man bestimmt nach den G. approximativ die Zahl der Landeseinwohner, welches Verhältniß man in großen Städten wie 1 : 28, in kleinen Orten wie 1 : 24, im Mittel also wie 1 : 26 annehmen kann. Ein beständigeres Verhältniß ist das des Überschusses von Knaben über Mädchen, nämlich = 24 : 23. Auch zeigt sich fast immer ein Überschuß der Geborenen über die Gestorbenen, im Allgemeinen 1/6. Das Verhältniß der Zwillingsgeburten zu dem der übrigen schwankt zwischen 1/60 u. 1/90. Das Verhältniß der Todtgeborenen zu den Lebendiggeborenen ist, wo nicht besondere Ursachen dasselbe verändern, etwa wie 1 : 20. Das Verhältniß der unehelich Geborenen zu den ehelich Geborenen ist nach Umständen sehr abweichend u. in großen Orten wohl auch wie 1_: 5, ja sogar wie 1 : 2, durchschnittlich verhalten sie sich wie 1_: 9. Wegen der Wichtigkeit der G. fertigt man von ihnen in vielen Ländern Abschriften, Duplicate genannt, welche mit dem Original nie an demselben Ort aufbewahrt werden dürfen. Wegen der dissidentischen Gemeinden hat man statt der G. in manchen Ländern Civilstandsregister eingeführt, welche von der weltlichen Behörde besorgt werden.