Geschoß

[271] Geschoß, 1) jeder Körper, welcher mittelst einer Maschine in die Ferne geschleudert wird, um als Waffe zu wirken. Die Form der G-e war von jeher eine doppelte; entweder die Kugel- od. die Bolzen- (Pfeil-) Form. Die erstere wurde im Alterthum bei den G-en der Ballisten u. mit den Schleudern, die letztere bei den Katapulten, den Bogen u. später den Armbrüsten angewendet. Mit Einführung der Feuerwaffen fiel die Bolzenform der G-e weg; man verwendete ausschließlich Kugelgeschosse, bis in der neueren Zeit erst die Bolzenform wieder zur Geltung gekommen ist. Die G-e für die Geschütze sind gegenwärtig noch ausschließlich Kugeln, obgleich schon zahlreiche Versuche zur Anwendung von Spitzgeschossen gemacht worden sind, s.u. Kugeln. Bei den G-en für die Handfeuerwaffen ist die Kugelform (Rund-, Oval-, Gürtel-, Flügelkugel) gänzlich verdrängt, u. es werden nur noch Spitzgeschosse angewendet. Die beiden hervorragendsten Systeme von den Spitzgeschossen sind das Minié-Delvignesche u. das Lorenz-Wilkinsonsche, s. Gewehr. 2) So v.w. Stockwerk; 3) in manchen, bes. sächsischen Städten eine städtische, jährlich wiederkehrende Abgabe, welche bald als Kopfsteuer von jedem Bürger, bald auch als Grundsteuer von jedem bürgerlichen Anwesen zu bezahlen ist. Zuweilen steht sie auch mit dem städtischen Braurecht in Verbindung, so daß ihre Vertheilung u. ihr Betrag sich nach den verschiedenen Antheilen am städtischen Braurecht richtet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 271.
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