[554] Hospitaliter (Hospitalitermönche), katholische Mönche, Laienbrüder, Ritter geistlicher Orden u. Chorherren, meist nach der Regel des St. Augustin, welche sich der Armen- u. Krankenpflege in Hospitälern widmen od., hauptsächlich zu diesem Zweck verbündet, eigene Spitäler u. Armenhäuser gründen u. den Dienst darin versehen. Die Aufsicht über die ökonomischen Angelegenheiten führt der Hospitalmeister. Die Nonnen heißen Hospitaliterinnen. Solcher Vereine gibt es zahllose; zu ihnen gehören die H. des dritten Ordens des St. Franz, s. Bußorden d); H. des St. Johann von Gott, s.u. Christlicher Liebe, Orden der Barmherzigen Brüder etc.; H. von St. Anton, Ritter vom Antoniusorden u. v. a.; Hospitaliterinnen der Vorsehung, s.u. Vorsehungsorden etc.