[505] Bußorden, im Allgemeinen alle Mönchs- u. Klosterfrauenorden, aber bes. jene Vereine mit feierlichen od. einfachen Gelübden, die nach bestimmten Regeln lebend, betend, gute Werke übend begangene Sünden abzubüßen u. vor künftigen Sünden sich zu bewahren trachten. Sie zerfallen in: a) Religiosen u. Klosterfrauen von der Buße der heiligen Magdalena, schon während der Kreuzzüge in Deutschland gestiftet u. dann unter verschiedenen Formen[505] überall nachgeahmt, bes. um entsittlichte Frauen u. Mädchen zu bessern u. sittlich Bedrohte der Verführung zu entreißen; gemeinsames Leben mit der Clausur, unter strenger Aufsicht, geordnetes Gebet, Arbeitsamkeit, Unterricht in Religion u. weltlichen Kenntnissen, daneben Kranken- u. Armenpflege, waren die Hauptmittel der Buße u. Besserung; Tracht verschieden; sie standen unter Leitung von Religiosen derselben Regel od. der Ordinarien, arteten später aus, wurden gewöhnliche Frauenklöster u. sind jetzt beinahe verschwunden; b) Büserschaften, kurz nach den Bettlerorden entstandene Vereine mit gemeinschaftlichen Kirchen, Gottesäckern, Fahnen, unter bestimmter Regel laut einfacher Gelübde zu bestimmten ascetischen u. milden Zwecken lebend, moralische Personen mit einer Ordenstracht, die gleich im Schnitt, aber nach den verschiedenen Congregationen in den Farben verschieden ist, so daß es Schwarze, Rothe, Braune, Graue, Grüne, Weiße, Veilchenblaue, Bunte Büßer gibt. Ein bis zum Knöchel reichender enger Rock von Serge od. Leinwand ist mit Leder od. Stricken gegürtet, hat eine gerade emporstehende, spitze, auch das ganze Gesicht bedeckende Kapuze mit 2 Löchern für die Augen; Schuhe od. Sandalen. Sie stehen unter den Ordinarien od. haben Welt- u. Ordensgeistliche zu Führern; bes. in Frankreich; c) Bußorden des St. Franz, 1220 gestiftet von St. Franz von Assisi u. mit einer Regel beschenkt, wonach die Leute in ihren Familien u. bei ihren Geschäften bleiben, mit Ausnahme von Weiß u. Schwarz jede beliebige grobe Kleidung tragen, keine Waffen führen, Spiel u. Üppigkeiten meiden, an bestimmten Tagen fasten u. einen grauen od. braunen Rock von Serge mit einem Strickgürtel unter ihrer bürgerlichen Kleidung tragen sollten. Dieses Muster aller späteren zahllosen Brüderschaften erhielt erst 1289 von Nikolaus IV. Bestätigung, nachdem der B. über ganz Europa sich zahlreich verbreitet hatte. In allen katholischen Ländern blüht er noch jetzt in mancherlei Nüancen u. steigerte sich schon früh zu eigentlichem Mönchswesen durch gemeinschaftliches Leben u. feierliche Gelübde, zu regulirten Tertiarien, wie d) Bußfertige Religiosen des 3. Ordens des St. Franz, mit allen Privilegien der Bettelorden begabt; Tracht: grauer Rock mit weißem Strickgürtel, eine vorn u. hinten spitze Mozette, woran eine Kapuze befestigt ist; beim Ausgehen ein grauer Mantel u. breiter schwarzer Hut; an der Kinnspitze lassen sie ein wenig Bart stehen. Der Orden theilte sich in die Congregationen der Lombardei, Siciliens, Dalmatiens, Istriens, v. Zepparen, Deutschlands, Böhmens, Ungarns, Englands, Irlands, Rheinlands, Dänemarks, Schwedens, Spaniens, Portugals (hier Gute Leute von Caria genannt), Frankreichs etc., mit Tausenden von Klöstern, vielen Nüancen in Tracht, Statuten, Hinneigung zur milderen od. strengeren Observanz des 1. Ordens, mit rein ascetischem od. der Mitwelt nützlichem Streben. Die Reformation u. die Revolutionen machten der Mehrzahl ein Ende. c) Religiosinnen des 3. Ordens des St. Franz, gestiftet 12261231 von der Sta. Elisabeth von Thüringen, weltliche Tertiarierinnen, ohne Clausur u. feierliche Gelübde, welche sich als wohlthuende Vereine für Hospitalität, Armenversorgung u. Unterricht über die ganze Welt verbreiteten, in Tracht u. Regelstrenge sehr mannichfach lebten u. später größtentheils in regulirte Tertiarierinnen sich verwandelten, in Deutschland Elisabethinerinnen, in Frankreich Schwestern von der Zelle, andere Schwestern von la faille sich nannten. f) Regulirte Klosterfrauen des 3. Ordens des St. Franz, gestiftet 1395 zu Foligni von Angiolina di Corbaro, u. im 16. Jahrh. bereits über 150 Klöster in Italien, Deutschland, Frankreich etc. verbreitet, unter den Ordinarien od. im Verband mit dem 1. Orden lebend, strengerer od. milderer Observanz folgend; blüht noch jetzt in Deutschland (Wien, Prag, Breslau etc.) u. widmet sich der Krankenpflege, Armenversorgung u. dem Unterricht. Tracht: Rock u. Scapulier braun, weißer Strickgürtel mit 5 Knoten, Wimpel u. Wichel weiß, tief bis an die Augen herab, ein großer schwarzer Wichel darüber, bei Ceremonien ein brauner Mantel. g) Hospitaliterinnen des 3. Ordens, Zeit der Stiftung unbekannt, 1483 neu geordnet in Congregationen, Zweck wie bei den Elisabethinerinnen, Tracht verschieden, schwarz, braun, blau, bes. grau mit weiß. Die strengste Observanz in Belgien trägt seit 1604 braun, ist weit verbreitet u. jetzt noch blühend. h) Recollectionen des 3. Ordens des St. Franz, s.u. Barfüßer u). i) Hospitaliter des 3. Ordens vom heiligen Frauz (Minimen, Siechenbrüder, Obregonen), s. Barfüßer v). k) Les bons fieux, Congregation vom 3. Orden des St. Franz, gestiftet 1615 zu Armantières von dem Tuchmacher Henry Pringuel, für Handarbeit auf gemeinschaftliche Rechnung, Unterricht armer Kinder, Krankenpflege; ihre Klöster heißen Familien u. bildeten mitunter Irrenspitäler, Correctionshäuser, Spitäler; Tracht: grauer Rock mit weißem Strickgürtel, breitkrämpige Hüte, kurze Bärte. Seit 1830 auch wieder in Belgien. l) Klosterfrauen von der Buße in Mexico, gestiftet 1530 von Isabella von Portugal mit Klosterfrauen des 3. Ordens vom St. Franz u. zu Erziehung junger Indianerinnen im Christenthume u. in weltlichen Kenntnissen, über ganz Mittelamerika verbreitet.