Irrthum

[70] Irrthum (lat. Error), 1) jede Vorstellung, welche mit der eigentlichen, erkennbaren Beschaffenheit der Dinge im Widerspruch steht. Man unterscheidet unverschuldete u. verschuldete Irrthümer; die letzteren werden nach Jesu Lehre als Sünde bezeichnet, u. in der Schrift ist J. zuweilen so viel als Lasterhaftigkeit u. Verkehrtheit. Der J. ist entweder ein formaler, sofern das Urtheil den Gesetzen des Denkens, od. ein realer (materieller), sofern dasselbe der Natur des Gegenstandes widerspricht. Grundirrthum ist ein falsches Urtheil, aus welchem andere, deshalb ebenfalls falsche Urtheile (abgeleitete Irrthümer), gefolgert werden; unüberwindlicher J. (E. invincibilis), welcher schwer; u. von bestimmten Individuen gar nicht vermieden werden kann; J. der That (E. facti), welcher sich auf eine Handlung, J. des Gesetzes (E. legis), welcher sich auf ein Gesetz bezieht; 2) das Verfahren nach einem falschen Urtheile, indem man Wahres zu thun meint u. Falsches thut.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 70.
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