Karavanenfahrer

[299] Karavanenfahrer, Schiffscapitän, welcher während seiner Fahrt nach einer. Gegend auch andere, nicht in dieser Bestimmung liegende Häfen besucht, um Güter einzunehmen, od. auszuladen. Diese kleinen Karavanenfahrten werden bei der Assecuranz mit in die eigentliche Fahrt gerechnet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 299.
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