Kundschaft

[890] Kundschaft, 1) schriftliches Zeugniß des Wohlverhaltens, welches Handwerksgesellen von ihren Lehrherren, od. auch von den Meistern, wo sie in Arbeit gestanden haben, ertheilt u. von der Zunft beglaubigt wird; 2) Verhältniß eines Kunden zu dem, welchem derselbe etwas abnimmt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 890.
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