[555] Münzprobe, die Untersuchung, ob das Metall zu Münzen das gesetzmäßige Korn (Gehalt an reinem Silber od. Gold) hat. Diese Probe wird in der Münze theils beim Legiren des Metalls angestellt (Schmelz- od. Schöpftiegelprobe), theils mit den Münzplatten (Plattenprobe) nach dem Sieden od. Beizen derselben, s. Münze (Technol.) A) u. E), od. bei geprägtem Gelde (Münzstockprobe), bes. ausländischem, um dessen wahren Werth zu bestimmen. Das Probiren selbst geschieht durch Vergleichung des Striches mit dem Striche der Probirnadeln, wobei jedoch das Geld erst etwas abgefeilt werden muß, ehe man es auf den Probirstein streicht. Doch genau ist nur die Probe durch Abtreiben (s. Kapelliren), od. die nasse Probe, wobei man Silber u. rothbeschicktes Gold auf der Kapelle abtreibt, weißbeschicktes Gold in Scheidewasser thut, um das Silber aufzulösen (Quartation); gemischt beschicktes (mit Gold u. Silber legirtes) Gold muß erst auf der Kapelle u. dann in Scheidewasser probirt werden.