[146] Noviziat (v. lat.), die Probezeit, welche alle diejenigen bestehen müssen, welche einem religiösen Orden einverleibt werden wollen; sie dauert wenigstens ein Jahr, während welcher Zeit die Novizen durch den sogen. Novizenmeister od. die Novizenmeisterin für das Klosterleben vorbereitet u. geprüft werden u. das Recht des Austrittes behalten; vgl. Kloster. Über die Novizen u. die Novizenhäuser bei den Jesuiten s.d. B).