[875] Reception (v. lat.), 1) Aufnahme in eine Gesellschaft od. Verbindung; das gesetzmäßige Quantum, welches dafür von dem Aufgenommenen bezahlt wird, heißt Receptionsgeld; der dem Aufgenommenen darüber ausgestellte Schein, Receptionsschein; 2) Annahme, Anerkennung, z.B. eines Wortes.