Reception

[875] Reception (v. lat.), 1) Aufnahme in eine Gesellschaft od. Verbindung; das gesetzmäßige Quantum, welches dafür von dem Aufgenommenen bezahlt wird, heißt Receptionsgeld; der dem Aufgenommenen darüber ausgestellte Schein, Receptionsschein; 2) Annahme, Anerkennung, z.B. eines Wortes.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 875.
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