Reif [3]

[2] Reif, 1) was durch das vollendete Wachsthum für seine Bestimmung vollkommen geeignet ist, sowohl in geistiger als in körperlicher Hinsicht, bes. von Früchten u. Getreide; bei letzterem, namentlich bei Gerste u. Hafer, unterscheidet man vollkommen reif u. gelbreif, wo die Halme anfangen gelb u. die Ähren u. Rispen reif zu werden; 2) vom Salz, gehörig trocken; 3) von einem Greden od. einem angeschwemmten Lande so beschaffen, daß es verdient, mit einem Deiche umgeben zu werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 2.
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