Sanctus

[850] Sanctus (lat., heilig), 1) Einer, welcher durch die Gesetze vor Verletzungen gesichert ist, heilig; 2) welcher zufolge seiner Stellung unverletzlich ist; 3) welcher sich durch tugendhaftes Leben auszeichnet; bes. 4) in der Katholischen Kirche ein Heiliger. Nach den verschiedenen Graden (Sanctorum gradus), welche sich nach ihren größeren od. geringeren Verdiensten richten, sind sie entweder Divi, od. Sancti, od. Beati. Das Andenken an dieselben wird feierlich durch Feste, Messen u. andere Ceremonien (Sanctorum memoriae) begangen; s. Heilige. Der Heiligste (Sanctissimus) unter Allen ist noch bei Lebzeiten schon der Papst; 5) (Kirchenmus.), ein besonderer Theil der Messe, s.d. 2) d).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 850.
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