Sattelhöfe

[944] Sattelhöfe (Sattelfreie Güter, Sattellehn, Sattelgüter), eine besondere Art von ländlichen Gutscomplexen, welche eine Mittelstellung zwischen den eigentlichen Ritter- u. Bauerngütern bilden, kommen aber je nach der Landesgewohnheit in den einzelnen Gegenden selbst mit verschiedener Bedeutung vor. In einigen Ländern (z.B. Lauenburg) sind sie wirkliche Rittergüter, mit welchen indessen nicht alle Vorrechte der sonstigen Rittergüter, namentlich keine Voigteirechte über Hintersässer etcverbunden sind; in anderen (z.B. Westfalen) gehören sie jedoch an sich unter die Bauerngüter, zeichnen sich aber vor andern Gütern dieser Klasse dadurch aus, daß sie von den Lasten der Bauerngüter, wie Frohnden, Zehnten etc. befreit sind. Den Namen leiten Einige von Sattel, als der Bezeichnung des Pferdes, mit welchem die Ritterdienste vom Gute zu leisten waren, nach Andern ist verderbt aus Sadel-, Sidel-, Sedelhof, d.i. lediges Gut. Die Eigenthümer solcher Höfe (Sattelhüfner, Sattelmeier) waren der Regel nach nicht voigteipflichtig, so daß sie auch später nicht unter der Patrimonialgerichtsbarkeit eines anderen Gutes standen. Mit den neueren Ablösungsgesetzen sind die früheren Besonderheiten der S. größtentheils verwischt worden. Vgl. Püttmann, Über die S., deren Rechte u. Freiheiten, Lpz. 1788.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 944.
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