[150]Schiebebank,Bank mit dazu gehöriger Vorrichtung, auf welcher die metallenen Zaine durch Menschenhände zu grobem Drahte gezogen werden. Die Arbeiter, welche dies verrichten, heißen Schieber..
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 150.