[150] Schieber, 1) (Drahtz). Arbeiter an der Schiebebank, s.d.; 2) hölzernes Werkzeug, womit das Brod u.a. Backwert in den Ofen gebracht u. aus demselben gezogen wird; bei dem Semmelschieber ist das Bret (Blatt), worauf die Semmeln gelegt werden, 6 Fuß lang u. 5 Zoll breit, das Blatt hat einen Einschnitt (die Scheere), in welchen der Stiel gesteckt u. mit Nägeln befestigt wirb; Brodschieber, richten sich nach der Form der Brode, der Stiel ist wie bei vorigem befestigt; Kuchenschieber ist der größte; die beiden letzten macht man am besten aus rothbuchenem Holze; Verrückschieber, wird zum Rücken des Brodes von einer Stelle zur anderen gebraucht; S. zum Ausziehen der Brode hat 2 Fuß Länge u. 1/2 Fuß Breite; mit dem Semmelausbäcker werden die Semmeln aus dem Ofen gezogen, er besteht aus einem 16 Zoll breiten u. 2 Zoll langen, an der einen Seite mit einer erhabenen Leiste versehenen Bret, mit einem 9 Fuß langen Stiel; 3) ein in Nuthen (Schiebernuthen) gehender Riegel, Deckel, Thüre etc., welche vor etwas geschoben werden, um es zu verschließen; 4) (Nähterin), so v.w. Zug; 5) der in Nuthen senkrecht auf u. nieder gehende Theil eines Durchschnitts; den S. bewegt die Schraube auf u. ab u. beim Niedergange schneidet der unten an dem S. befindliche Drücker das untergelegte Blech durch, z.B. in Münzen die an auszustückelnden Platten; 6) bei einer Spiegelpresse das Gehäuse, worin sich die Schraube bewegt; 7) ein bewegliches Stück am Schlosse einer Büchse, welches mit einer Spitze in ein Loch der Nuß greift u. verhindert, daß die Büchse losgeht; 8) der rasende Koller (s.d.); 9) gewöhnlich schubkasten- od. muschelförmiger (daher Muschelschieber, C-Schieber) od. auch röhrenförmiger (dann Röhrenschieber) Theil der Schiebersteuerung (s.u. Steuerung) an Dampf- od. Wassersäulenmaschinen. Der S. läßt den Dampf od. das Wasser bald über, bald unter den Kolben treten u. auf den Kolben wirken.