[206] Schlaffheit, 1) der Zustand fester Körper, in dem ihnen die zu ihrer gehörigen Beschaffenheit erforderliche Spannung mangelt. Der Übergang von Spannung in S. wird als Erschlaffung(Schlaffwerden) bezeichnet. Im lebenden Körper ist sie, wenn dauernd, immer mit Schwäche in Verbindung, in so fern sie nicht naturgemäß mit Spannung abwechselt, wie bei der Muskelthätigkeit. Kinder, Weiber, phlegmatische Personen, Menschen, welche in Müssiggang leben u. es dem Körper an heilsamer Thätigkeit fehlen lassen, haben mehr einen schlaffen Körper; vgl. Atonie; 2) in Beziehung auf das geistige Leben, Mangel an Erregbarkeit u. Selbstthätigkeit, bes. in so fern zu der letzteren Anstrengung u. Ausdauer gehört.