Substitut

[34] Substitut (v. lat.), 1) Stellvertreter, s.u. Substitution; 2) Amtsvertreter; 3) Beigesetzter, Nachgeordneter im Amte eines Altern, bes. bei Prediger- u. Schullehrerstellen. Die Bestellung eines S-en erfolgt entweder auf Nachsuchen des betreffenden Geistlichen, od. auf Anordnung der kirchlichen Oberbehörde. Der S. erhält seine Besoldung, aus den Pfarr- u. Schuleinkünften, u. zwar gewöhnlich den dritten Theil, zuweilen auch noch mehr. Die Anstellung kann mit od. ohne Hoffnung auf Nachfolge in der Stelle (Spes succedendi) erfolgen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 34.
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