Vidi [1]

[560] Vidi (lat.), ich habe es gesehen, Vidit, er hat es gesehen; beides abgekürzt Vid., Vi., Vdt., gebraucht als Erklärung desjenigen, welchem eine Schrift, um von deren Inhalte Notiz zu nehmen, od. Etwas darauf zu verfügen, mitgetheilt werden muß, darüber, daß ihm die Schrift wirklich[560] vorgelegt worden sei. Mit Namensunterschrift od. Namenssignatur versehen, dient dies Zeichen statt förmlichen Bekenntnisses über die erfolgte Vorlegung od. Mittheilung. Ein Vidĭmus hingegen ist die Erklärung eines öffentlichen Beamteten, daß eine Abschrift mit dem Originale verglichen worden sei u. wörtlich damit übereinstimme; s. Urkunde. Daher Vidimation, die Handlung des Vidimus, u. Vidimiren, das Vidimus auf eine Schrift setzen. Vidimirte Copie, die Abschrif einer Urkunde, welche von einer hierzu autorisirten Behörde od. Person als mit dem Originale gleichlautend bezeugt wird. Vgl. Visirung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 560-561.
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