[806] Waldweide, hat in manchen Gegenden einen hohen Werth u. kann auch, obschon dem Walde selbst fast stets nachtheilig, falls sie aus volkswirthschaftlichen Rücksichten nicht wohl zu entbehren ist, neben einem geregelten Waldbau bestehen, sobald nur ihre Ausübung gehörig beschränkt ist. Dazu gehört, daß alle Theile des Waldes, in denen die Weide je nach Boden u. Lage stets, od. je nach der Witterung zeitweilig schädlich ist, streng geschont werben, daß ferner junge Bestände, so lange sie dem Verbisse des Viehes ausgesetzt sind, in Schonung gehalten werden, daß nur eine mäßige u. bestimmte Anzahl Vieh eingetrieben werden darf. Die W., auch auf den Eintrieb von Schweinen u. Schafen in reichlichen Eicheln- u. Bucheln-Mastjahren mit erstreckt, ist eine für den Forstherrn meist sehr einträgliche u. unter gehöriger Beschränkung auch dem Walde unschädliche Nebennutzung. Man findet sie z, B. in Polen, Ungarn u. den Donaufürstenthümern.