[762] Zweikampf (lat. Certamen singulare, Pugna singularis, gr. Monomachia), 1) ein Kampf zwischen nur zwei od. wenigstens gleichviel Personen, aus zwei Parteien od. Kriegsheeren zur Entscheidung eines Streites. Im Alterthume, bes. im Heldenalter, gewöhnlicher, sind später solche Kämpfe zwischen zwei Feldherren od. Fürsten angeboten, aber oft abgelehnt worden; so lehnte Augustus die Herausforderung des Antonius, Peter der Grausame von Aragonien die Karls von Anjou, Franz I. von Frankreich die des deutschen Kaisers Karl V., Philipp von Valois die Eduards III. u. späterhin umgekehrt, Napoleon die des Admirals Sidney Smith vor St. Jean d'Acre ab; 2) in engerer Bedeutung so v.w. Duell, s.d.; 3) eine Art Gottesurtheil, s.d. A).