Man wird befleckt, man lecke hinten oder vorn den Dreck. – Fischart.
2. Was befleckt ist, gehört nicht zum Reiche. – Graf, 342, 367.
»Wer durch irgendeine Handlung seine Ehre verletzt hatte, konnte nicht mehr an der Berathung und Besorgung des öffentlichen Wohles theilnehmen. Auch in seiner äussern Erscheinung musste der an seiner Standes- und persönlichen Ehre gekränkte Mann es zeigen, wie es mit seinem persönlichen Werthe stehe. Wer nicht mehr für einen Biedermann galt, sollte keinen Degen, nur ein abgebrochenes Messer tragen. Ein ehrloser Ritter trug Stiefel ohne Sporen, ritt ein Pferd ohne Hufeisen, und Sattel mit losem Zaume.«
Mhd.: Was beflekt ist daz enhoret zu dem riche niet. (Kleines Kaiserrecht, II, 81.)