1. Einsammeln mit Scheffeln und ausgeben mit Löffeln. – Luther.
2. Wer einsamlen wil, der muss ausssäen. – Henisch, 855; Petri, II, 704.
3. Wer einsammelt, soll auch aussäen. – Graf, 75, 64.
Bezieht sich als Rechtssprichwort auf das im alten Recht geltende Herkommen, dass der abziehende Pächter eines Guts die Saat zur Fruchtbestellung für das [795] nächste Jahr zurückzulassen hatte. Man erachtete es für billig, dass der, welcher geerntet habe, auch die Aussaat bestreite.
*4. Sammle ein, weil es scheint und gut Wetter ist. – Petri, II, 516.